Zweifel an der Verfassungstreue: AfD Politiker darf trotz Zusage nicht in den gehobenen Dienst
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Zweifel an der Verfassungstreue: AfD Politiker darf trotz Zusage nicht in den gehobenen Dienst

Ein Brandenburger AfD Kommunalpolitiker bleibt vorerst von einer Einstellung in den gehobenen Polizeidienst ausgeschlossen, obwohl er zunächst eine vorläufige Zusage erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass er nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei ernannt werden muss.

Das Gericht verwies auf begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes. Diese reichten nach Ansicht der Richter aus, um die Einstellung abzulehnen. Über das Hauptsacheverfahren ist noch nicht entschieden.

Der frühere Polizeivollzugsbeamte war von 2011 bis 2026 für das Land Berlin tätig. Nach seiner Bewerbung im Jahr 2025 für das Studium im gehobenen Dienst hatte er die Zusage erhalten und sich aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen lassen. Später hob Berlin die Zusage wieder auf, nachdem seine Tätigkeit als AfD Fraktionsvorsitzender bekannt geworden war. Der Mann legte vor wenigen Wochen sein politisches Mandat nieder.

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