Doppelsystem in Deutschland: Gesetzliche und private Krankenkasse
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Doppelsystem in Deutschland: Gesetzliche und private Krankenkasse

In Deutschland gibt es ein besonderes Doppelsystem in der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private Versicherung laufen als zwei vollwertige Systeme nebeneinander. Rund elf Prozent der Menschen sind privat versichert, etwa 89 Prozent gesetzlich. In anderen Ländern ist die private Krankenversicherung oft nur eine Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung.

Die Beiträge in der privaten Versicherung hängen unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Wer jung und gesund einsteigt, zahlt häufig weniger. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Lohn. Dort beträgt der Satz 2026 14,6 Prozent des Bruttolohns, hinzu kommt ein Zusatzbeitrag der Kasse.

Der Wechsel in die private Versicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Angestellte gilt dafür eine Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro brutto im Jahr 2026. In der gesetzlichen Versicherung gilt das Solidarprinzip: Alle zahlen ein, die Leistungen werden aus einem gemeinsamen Topf finanziert.

Für Beamte ist die private Versicherung besonders attraktiv, weil der Staat über die Beihilfe meist mindestens die Hälfte der Gesundheitskosten übernimmt.

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