Abgeschleppt auf teuren Parkplatz für 38000 Euro?
Ein Abschleppdienst darf für ein verunfalltes Hybridfahrzeug wegen möglicher Brandgefahr zunächst einen gesicherten Quarantänestellplatz berechnen, nicht aber über Monate hinweg erhöhte Standgebühren verlangen. Das Landgericht Koblenz entschied, dass die besondere Unterbringung nur für die ersten fünf Tage gerechtfertigt war.
In dem Fall war das Fahrzeug im September 2023 verunfallt und nicht mehr fahrbereit. Der Abschleppdienst stellte es mit Abstand zu anderen Fahrzeugen und Gebäuden auf einem Betriebshof ab und verlangte später zusätzlich mehr als 38.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hatte bereits rund 5.459 Euro gezahlt.
Das Gericht sah zwar einen Verwahrvertrag als zustande gekommen an, begrenzte den Anspruch aber deutlich. Für die ersten fünf Tage setzte es 76,16 Euro brutto pro Tag an, danach nur noch 19,04 Euro brutto pro Tag für einen normalen Stellplatz. Insgesamt erkannte das Gericht 7.596,96 Euro Standgeld an.
