Justizministerin Hubig sieht noch viele Fragezeichen bei Gesetz zu Vergesellschaftungen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich skeptisch zu den Plänen der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen geäußert. Sie sagte, es gebe noch viele Fragezeichen und nahm verfassungsrechtliche sowie politische Bedenken ernst.
Hintergrund sind Eckpunkte von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz. Danach soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein. Eine Landesregierung müsste nachweisen, dass alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden und eine Entschädigung unmittelbar in Geld zum Verkehrswert gezahlt wird.
Hubig hält das Vorhaben für ungeeignet und verweist auf hohe Entschädigungssummen sowie jahrelange Rechtsunsicherheit. Besser sei es, Geld in den Neubau günstiger Wohnungen zu investieren und das soziale Mietrecht weiter zu stärken, sagte sie. Federn erhielt der Plan auch von Verfassungsrechtlern und aus der SPD.
