Wie das deutsche Verbot die Leihmutterschaft ins Ausland verlagert
Das deutsche Verbot der Leihmutterschaft führt nach Einschätzung von Fachleuten dazu, dass sich der Weg für deutsche Paare ins Ausland verlagert. Dort werde die Praxis nicht nur praktiziert, sondern entziehe sich auch weitgehend der Kontrolle deutscher Behörden. Als Zielländer gelten vor allem die USA, Georgien und Mexiko.
Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau für andere Personen ein Kind zur Welt bringt. In Deutschland sind Eizellenspende und das Einsetzen eines Embryos zum Zweck der Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten. Im Ausland ist das für Deutsche jedoch nicht untersagt, und Botschaften geben Paaren teils Check Listen mit notwendigen Dokumenten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 erleichterte zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung ausländischer Elternschaften in Deutschland.
Kritiker sehen dadurch einen kaum regulierten Markt mit teils niedrigen Standards und möglichen Risiken für Leihmütter. Zugleich wächst der politische Druck auf die Bundesregierung, sich mit einer möglichen Anpassung des alten Gesetzes zu befassen. Union und Friedrich Merz halten bislang am Verbot fest.
