Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Bayern weiter beobachten darf. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2024 und wies den Antrag der Partei auf Berufung zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Gericht verwies unter anderem auf Äußerungen zur Remigration, zur Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens sowie auf Umsturzphantasien und fortgesetzte Angriffe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Nach Auffassung der Richter überstiegen diese Aussagen das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die AfD hatte sich dagegen juristisch gewehrt, scheiterte aber bereits in mehreren Instanzen.

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