Urteil aus dem Erbrecht: Treuepflicht verletzt: Dann kann das Erbe weg sein
Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, kann nach einer Gerichtsentscheidung auch den Pflichtteil am Nachlass verlieren. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Blick auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin.
Im konkreten Fall hatte eine Frau ihrem Adoptivsohn eine Generalvollmacht erteilt. Der Mann ließ auf eine Immobilie seiner Mutter eine Grundschuld eintragen. Die Mutter entzog ihm daraufhin in ihrem Testament den Pflichtteil. Das Gericht entschied, dass dies rechtens war.
Begründet wurde dies damit, dass der Adoptivsohn seine Treuepflicht aus der Vollmacht verletzt und seiner Mutter einen Vermögensnachteil zugefügt habe. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue sei dafür nicht erforderlich. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige grundsätzlich durch das Pflichtteilsrecht, das nur unter engen Voraussetzungen entzogen werden kann.
