Staatsrechtler äußern Bedenken: Länder wollen Leugnung von Israels Existenzrecht strafbar machen
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Staatsrechtler äußern Bedenken: Länder wollen Leugnung von Israels Existenzrecht strafbar machen

Die Länder haben sich dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Nach einem Vorschlag Hessens, der im Bundesrat eine Mehrheit fand, muss sich nun der Bundestag nach der Sommerpause damit befassen. Staatsrechtler äußerten zuvor Bedenken und verwiesen auf mögliche Konflikte mit der Meinungsfreiheit.

Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Strafbar sein soll das nur, wenn es geeignet ist, antisemitische Gewalt oder Willkürmaßnahmen zu fördern.

Hessens CDU Justizminister Christian Heinz betonte, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte dagegen bereits im Mai Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit geäußert. Mecklenburg Vorpommern enthielt sich bei der Abstimmung und verwies auf offene rechtliche und kriminalpolitische Fragen.

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