OVG Sachsen: CSD Dresden gilt als Versammlung
Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat neben dem Demonstrationszug auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit gestellt und damit einer Beschwerde des CSD Dresden e.V. stattgegeben.
Zuvor hatte die Landesdirektion Sachsen nur den Demonstrationszug als Versammlung anerkennen wollen, nicht aber das Straßenfest auf dem Dresdner Altmarkt. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte diese Sicht zunächst bestätigt und das Fest eher als Veranstaltung mit überwiegendem Unterhaltungscharakter bewertet.
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun in einer vorläufigen Interessenabwägung anders. Es stellte die gesamte Veranstaltung unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. Der Beschluss im Eilverfahren ist unanfechtbar.
