Wer Zwangsarbeit in Anspruch nimmt macht sich strafbar
Die Bundesregierung will Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland stärker verfolgen und das Strafrecht grundlegend reformieren. Das Bundeskabinett beschloss dazu einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der auch die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen soll.
Geplant ist erstmals eine Strafbarkeit für Kunden, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern von Menschenhandel oder Ausbeutung in Anspruch nehmen. Als Beispiele nennt das Ministerium Nagelstudios oder Tätigkeiten im Rahmen eines Bauvorhabens. Zudem sollen die Tatbestände zu sexueller Ausbeutung und Menschenhandel neu gefasst und die Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre angehoben werden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat als Ausbeutungsformen des Menschenhandels zu erfassen. Für Betroffene soll es leichter werden, Strafverfahren einzustellen, wenn sie in ihrer Lage zu Straftaten gebracht wurden. Der Gesetzentwurf geht nun an Bundesrat und Bundestag.
