LG: Deutsche Wohnen haftet für verspätete Löschung von Mieterdaten
Das Landgericht Berlin I hat im Streit um ein Bußgeld gegen Deutsche Wohnen die Geldbuße deutlich reduziert. Statt der von der Berliner Datenschutzbehörde im Jahr 2019 verhängten 14,5 Millionen Euro muss der Immobilienkonzern nun 900.000 Euro zahlen.
Das Gericht erkannte eine Haftung nach der Datenschutz Grundverordnung dem Grunde nach an, hielt die ursprüngliche Höhe aber für nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht des Gerichts war das Unternehmen kooperativ und arbeitete an einer technischen Lösung für ein konformes System, hätte dies aber schneller umsetzen können.
Der Behörde zufolge hatte Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 nicht ausreichend dafür gesorgt, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten gelöscht werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl das Unternehmen als auch die Datenschutzbehörde können Rechtsmittel einlegen.
