Kabinett verschärft Strafen bei Einsatz von K.o. Tropfen
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Kabinett verschärft Strafen bei Einsatz von K.o. Tropfen

Das Kabinett hat eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Verschärfung des Strafrechts auf den Weg gebracht. Künftig soll eine Vergewaltigung unter Einsatz von K o Tropfen mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft geahndet werden.

Hubig bezeichnete sexuelle Gewalt und Raub nach der Verabreichung solcher Mittel als besonders hinterhältig und gefährlich. Täter machten ihre Opfer gezielt wehrlos, Betroffene hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren.

Die Bundesrechtsanwaltskammer verwies in einer Stellungnahme auf die häufige Traumatisierung der Opfer und auf erhebliche Gesundheitsrisiken, warnte aber davor, das Ausmaß des heimlichen Einsatzes im Nachtleben zu überschätzen. Ein Regensburger Staatsanwalt betonte dagegen die hohe Dunkelziffer. Eine bundesweite Polizeistatistik zu solchen Fällen gibt es nicht.

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