Digital Markets Act: Teilerfolg für Meta vor dem EU Gericht
Meta hat im Streit um die EU Regeln für Digitalplattformen vor dem Gericht der Europäischen Union einen Teilerfolg erzielt. Die Richter erklärten die Einstufung des hauseigenen Kleinanzeigendienstes Marketplace als Gatekeeper teilweise für nichtig. Für den Kommunikationsdienst Messenger blieb die Einordnung dagegen bestehen.
Das Gericht kritisierte die EU Kommission deutlich. Sie habe bei der Bewertung von Marketplace auf Daten der drei Jahre vor der Benennung abgestellt und Änderungen von Meta nicht ausreichend berücksichtigt. Für Marketplace hat die Entscheidung inzwischen vor allem symbolische Bedeutung, weil die Kommission die Gatekeeper Einstufung bereits im April 2025 aufgehoben hatte.
Beim Messenger bestätigte das Gericht die Sicht der Kommission. Der Dienst sei ein vom sozialen Netzwerk Facebook getrennter interpersoneller Kommunikationsdienst. Meta kündigte an, mögliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof zu prüfen.
