Deutscher Bundestag: Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte
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Deutscher Bundestag: Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte

Befreiungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Unternehmer von der Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung gelten nur nach den Paragrafen 4, 5 und 59 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte. Diese Regelungen stehen nicht in Zusammenhang mit einem Nebenerwerb landwirtschaftlicher Unternehmer.

Die Bundesregierung hat das in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion mitgeteilt. Die Frage nach der Zahl der von der Versicherungspflicht befreiten Personen beantwortete sie in tabellarischer Form.

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