Deutscher Bundestag: Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren
Die Bundesregierung hat sich zu Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geäußert. Nach Angaben des Auswärtigen Amts erlangte es im März 2026 erstmals Kenntnis von dem Bericht eines deutschen Staatsangehörigen, der nach eigenen Angaben im Februar 2026 vier Tage lang in türkischen Abschiebezentren inhaftiert war, bevor er nach Deutschland abgeschoben wurde.
Im Anschluss tauschte sich das Auswärtige Amt mit dem Betroffenen zu dem Fall aus. Anfragen von Bundestagsabgeordneten wurden unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht öffentlich zu Details konsularischer Einzelfälle, um die Persönlichkeitsrechte Dritter zu schützen.
