BVerwG: BND muss Eichmann Akten nicht ungeschwärzt vorlegen
Der Bundesnachrichtendienst muss ungeschwärzte Unterlagen zur Festnahme von Adolf Eichmann nicht herausgeben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage einer Journalistin und Historikerin ab, die Einsicht in Akten zu verschiedenen Themen des Jahres 1960 verlangt hatte, darunter der Pariser Abrüstungsgipfel und US amerikanische Atomversuche in Argentinien.
Das Kanzleramt hatte sich auf Geheimhaltungsgründe berufen und eine Sperrerklärung abgegeben. Der zuständige Fachsenat bestätigte diese Entscheidung. Die Unterlagen enthielten demnach Informationen, die auch heute noch Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsweisen zuließen, sowie personenbezogene Daten, die weiterhin schützenswert seien. Zudem seien Teile der Informationen vom BND unter Vertraulichkeitszusage von ausländischen Nachrichtendiensten erhalten worden.
Auch ein Antrag auf weitere, erst noch zu ermittelnde Unterlagen blieb erfolglos. Das Gericht hielt den dafür nötigen Verwaltungsaufwand für unverhältnismäßig. Schon 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Klage auf Freigabe ungeschwärzter Eichmann Unterlagen abgewiesen.
