Böhmermann berichtete falsch, muss aber nichts zahlen
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Jörg Schönbohm keine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Jan Böhmermann in der Sendung ZDF Magazin Royale erhält. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts München I.
Nach Auffassung des Senats enthielten die Aussagen in der Sendung eine unwahre Tatsachenbehauptung, wonach Schönbohm bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Diese Äußerungen verletzten sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dennoch sei eine Geldentschädigung nicht geboten. Ausschlaggebend war für das Gericht unter anderem, dass Schönbohm Unterlassungsansprüche früher hätte geltend machen können.
Das Gericht wies zudem darauf hin, dass der Klägervertreter in einem Interview falsche Angaben gemacht habe und Schönbohm die gegen ihn erhobenen Vorwürfe öffentlich aufrechterhalten habe. Eine Revision ließ der Senat nicht zu.
