Versandapotheke der Drogeriemarktkette dm vor Gericht
Die Wettbewerbszentrale hat vor dem Landgericht Karlsruhe gegen die Drogeriemarktkette dm geklagt. Anlass ist das neue Geschäftsfeld des Unternehmens, über eine Tochterfirma rezeptfreie Medikamente zu verkaufen und diese gemeinsam mit Drogerieprodukten auf einer Internetseite anzubieten.
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist diese Vermischung von Drogerie und Apothekenangebot unzulässig. Apothekenpflichtige Medikamente dürften in Deutschland nur von Apotheken abgegeben werden. Dm verweist dagegen auf die klare Trennung zwischen dem Drogeriegeschäft und der Versandapotheke dm med. Für Arzneimittel müssten Kunden auf eine Seite des Partners wechseln, die Rechnungen seien getrennt.
Strittig ist auch, ob dm Kunden unzulässig an eine bestimmte Apotheke zuführt. Das Landgericht Karlsruhe will sein Urteil am 9. Dezember verkünden. Der Vorsitzende Richter rechnet damit, dass der Streit durch weitere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gehen dürfte.
