Urteil aus dem Verkehrsrecht: Lkw auf Gehweg, Kind weicht aus und wird auf der Straße erfasst, wer haftet?
Ein Lastwagen blockierte beim Entladen einen Gehweg, sodass ein Junge mit seinem Roller auf die Straße ausweichen musste. Dort wurde er von einer Autofahrerin erfasst. Vor Gericht ging es um die Frage, wie die Haftung zwischen dem Lkw Fahrer und der Autofahrerin verteilt wird.
Das Oberlandesgericht Dresden kam in einem Hinweisbeschluss zu dem Ergebnis, dass auch das Entladen eines Fahrzeugs zum Betrieb gehört und die Lkw Versicherung daher eintrittspflichtig ist. Zugleich sah das Gericht einen Verstoß des Lkw Fahrers gegen Parkregeln im ruhenden Verkehr.
Die Autofahrerin hätte nach Ansicht des Gerichts erkennen können, dass Fußgänger wegen des blockierten Gehwegs auf die Straße ausweichen müssen. Daher bestätigte das Gericht die Haftungsquote aus der Vorinstanz. Die Autofahrerin muss demnach zwei Drittel des Schadens tragen, der Lkw Fahrer ein Drittel.
