Rauchen in Freibädern in Baden-Württemberg ist verboten
Baden Württemberg verbietet seit heute das Rauchen in vielen Bereichen im Freien, darunter auch in Freibädern. Das Land weitet damit seinen Nichtraucherschutz deutlich aus und geht als erstes Bundesland diesen Schritt flächendeckend in Schwimmbädern.
Die Betreiber der Bäder, meist die Kommunen, müssen das Verbot durchsetzen. Sie dürfen aber Raucherzonen einrichten, sofern dadurch keine anderen Badegäste gestört werden. Fachleute begrüßen das Verbot zwar, kritisieren jedoch die Ausnahmeregelung.
Das neue Gesetz gilt auch an Spielplätzen, Haltestellen, in Freizeitparks und in Zoos. Auf Schulhöfen sowie an Bus und Straßenbahnhaltestellen sind Raucherzonen nicht mehr erlaubt. Erfasst sind außerdem E Zigaretten, E Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres mit bis zu 500 Euro.
