Polizist wird Polizistin: VG billigt Ermittlungen des Präsidiums
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Polizist wird Polizistin: VG billigt Ermittlungen des Präsidiums

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Versuch einer Polizeikommissarin gestoppt, Ermittlungen in einem Disziplinarverfahren zu verhindern. Gegen die Beamtin läuft das Verfahren wegen des Verdachts, ihren Geschlechtseintrag aus taktischen Gründen geändert zu haben, um bei Beförderungen zu profitieren.

Nach Angaben des Gerichts sprechen dokumentierte Äußerungen im Kollegenkreis für einen dringenden Verdacht auf eine Pflichtverletzung. Die Polizeipräsidentin sei deshalb rechtlich verpflichtet, zu ermitteln. Das Gericht verwies zugleich darauf, dass die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht Disziplinarverfahren nicht ausschließt, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen.

Die Polizistin hatte ihren Geschlechtseintrag geändert und war danach in der Beförderungsliste deutlich nach oben gerückt. Das Polizeipräsidium verhängte eine Beförderungssperre, zudem wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen eingelegt werden.

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