Neues Bestattungsgesetz in Rheinland Pfalz: Wie fällt die Bilanz nach einem Jahr aus?
Seit einem Jahr gilt in Rheinland Pfalz ein neues Bestattungsgesetz, das mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll. Erlaubt sind nun unter anderem Urnenbestattungen zu Hause, das Verstreuen der Asche auf privatem Grund, die Herstellung von Erinnerungsschmuck oder einer Schallplatte aus einem Teil der Asche sowie Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
Im Bestattungsinstitut von Roland Thome in Trier ist die Resonanz bisher verhalten. Nach seiner Einschätzung sind Flussbestattungen in der Region wegen strenger Vorgaben und des Wasserstands der Mosel kaum möglich. Auch die Lagerung einer Urne ist nur für sechs Monate erlaubt. Thome fordert mehr Vertrauen in die Angehörigen und kritisiert die Pflicht zur Kontrolle durch einen Bestatter.
Der Bestatterverband in Rheinland Pfalz meldet weiterhin eine klare Dominanz der klassischen Friedhofsbestattung. Das Gesundheitsministerium in Mainz zieht dennoch eine positive Bilanz und will das Gesetz drei Jahre nach Inkrafttreten evaluieren.
