Linke und Grüne scheitern: Bundesverfassungsgericht erlaubt Abstimmungen zu Kassenreform und Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Grünen und Linken gegen die geplante Abstimmung über die Gesundheitsreform und das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Damit kann der Bundestag an diesem Freitag über beide Vorhaben entscheiden.
Die Abgeordneten hatten geltend gemacht, die Beratungszeit sei wegen kurzfristig vorgelegter Änderungsanträge zu kurz gewesen. Das Gericht sah dafür keinen Grund, die Abstimmungen zu stoppen. Auch eine Organklage der Linken gegen das Heizungsgesetz wurde als unzulässig verworfen.
Für die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sieht das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken vor, die Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten. Dafür sollen unter anderem Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden.
