Kann der Staat beim Existenzminimum noch sparen?
Bundeskanzler Friedrich Merz will beim Bürgergeld mindestens zehn Prozent sparen. Der Staat gab dafür 2024 rund 47 Milliarden Euro aus, für dieses und nächstes Jahr wird eine ähnliche Summe erwartet. Im Koalitionsvertrag sind bereits strengere Regeln und mehr Sanktionen vorgesehen, zudem prüft eine Kommission das Bürgergeld, das Wohngeld und den Kinderzuschlag auf mögliche Einsparungen und Reformen.
Fachleute halten Kürzungen beim Bürgergeld jedoch nur begrenzt für möglich. Das Existenzminimum sei verfassungsrechtlich festgelegt, heißt es. Der Regelsatz wird jährlich neu berechnet und liegt aktuell bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene. Grundlage ist die Einkommens und Verbrauchsstichprobe, bei der die Ausgaben der einkommensschwächsten Haushalte erfasst werden.
Auch Sanktionen gelten aus Sicht mehrerer Experten nicht als großer Sparhebel. Sie könnten zwar das Verhalten von Betroffenen beeinflussen, führten aber kaum zu spürbaren Einsparungen. Als wichtiger gilt vielen Fachleuten eine bessere Qualifizierung von Arbeitslosen sowie eine einfachere und effizientere Organisation der Sozialleistungen.
