Japan: Arbeit soll nicht länger als Strafe gelten
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Japan: Arbeit soll nicht länger als Strafe gelten

In Japans Gefängnissen soll Arbeit künftig stärker mit Resozialisierung verbunden werden. Seit Juni 2025 gilt eine einheitliche Freiheitsstrafe, die individuelle Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung betont. Damit wurde die bisherige Trennung zwischen Haft mit und ohne Arbeitspflicht aufgehoben. Es ist die erste Reform der Strafarten seit 119 Jahren.

Im Frauengefängnis Tochigi arbeiten Insassinnen weiter an Nähten, in Küche, Wäscherei und bei anderen Tätigkeiten. Die Arbeit bleibt ein fester Teil des Haftalltags. Gleichzeitig sollen je nach Person Berufsausbildung, Suchthilfe, psychologische Betreuung und Vorbereitung auf das Leben nach der Entlassung hinzukommen. Als offizieller Grund für die Reform gilt der hohe Anteil von fast 50 Prozent Wiederholungstätern.

Kritik gibt es dennoch an den Bedingungen in japanischen Gefängnissen. Human Rights Watch sprach 2023 von erniedrigender Behandlung, eingeschränkter Kommunikation und mangelhafter Gesundheitsversorgung. In Tochigi leben viele ältere, kranke und ausländische Inhaftierte, während nur wenige Pflegekräfte und Physiotherapeuten zur Verfügung stehen.

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