Gema gewinnt vor Gericht: KI Musikfirma Suno darf bestimmte Songs nicht mehr nutzen
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Gema gewinnt vor Gericht: KI Musikfirma Suno darf bestimmte Songs nicht mehr nutzen

Das Landgericht München I hat der Musikverwertungsgesellschaft Gema in einem Streit mit dem US Unternehmen Suno weitgehend recht gegeben. Suno muss nach dem Urteil bestimmte Musikwerke künftig nicht mehr ohne Einwilligung vervielfältigen oder vervielfältigen lassen. Das gilt auch für das Training der Künstlichen Intelligenz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Verfahren ging es um sechs bekannte Titel, darunter „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Die Gema wirft Suno vor, geschützte Songs so gespeichert und genutzt zu haben, dass sie kaum von den Originalen zu unterscheiden seien. Suno hatte das bestritten.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete die Entscheidung als wichtiges Zeichen für die Rechte von Kreativen im digitalen Musikmarkt. Der Fall erinnert an eine frühere Klage der Gema gegen OpenAI vor derselben Kammer.

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