Fragen aus dem Arbeitsrecht: Unzulässig überwacht: Kann ich trotzdem gekündigt werden?
Eine unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz kann unter bestimmten Bedingungen trotzdem arbeitsrechtliche Folgen haben. Nach Einschätzung von Patricia Threin von der DGB Rechtsschutz GmbH können Erkenntnisse aus einer rechtswidrigen Kontrolle grundsätzlich verwertet werden, wenn ein Beschäftigter eine vorsätzliche und schwere Pflichtverletzung begangen hat, etwa Diebstahl oder vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug.
Dabei wägen Gerichte im Einzelfall zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten und den Interessen des Arbeitgebers an Aufklärung und Eigentumsschutz ab. Heimliches Filmen ohne konkreten Anlass ist rechtswidrig. Betroffene können in solchen Fällen Schadensersatz verlangen, außerdem sind hohe Bußgelder durch Datenschutzbehörden möglich.
Zulässig können dagegen gelegentliche und stichprobenartige Kontrollen sein, wenn sie sich auf den Arbeitsablauf beziehen. Eine dauerhafte und lückenlose Überwachung ist rechtlich problematisch und braucht eine klare Rechtsgrundlage sowie Verhältnismäßigkeit.
