EuGH: Deutschlands Kürzung von Asylleistungen ist rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat Kürzungen von Asylleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind auch abgelehnte Asylbewerber, für die nach der Dublin Regelung eigentlich ein anderer EU Staat zuständig ist.
Im konkreten Fall hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan in Deutschland Leistungen gekürzt bekommen. Er erhielt zwar Unterkunft, Verpflegung und Hygieneartikel, aber kein Geld mehr etwa für Kleidung, Fahrkarten oder Telekommunikation. Der EuGH entschied, dass solche Kürzungen gegen EU Recht verstoßen.
Nach Auffassung des Gerichts müssen Mitgliedstaaten Asylbewerbern einen angemessenen Lebensstandard sichern. Dazu zählen auch Leistungen für elementare Bedürfnisse. Solche Leistungen dürfen auch dann nicht gekürzt werden, wenn eine Person in einen anderen EU Staat überstellt werden soll.
