Erste Reformschritte beschlossen: Was sich bei der Pflege ändern soll
Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes verständigt. Das Kabinett will damit vor allem die erwartete Finanzierungslücke von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr abwenden und das Pflegesystem zunächst stabilisieren. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sprach von einem ersten wichtigen Schritt.
Vorgesehen ist unter anderem, dass der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleibt, der Zuschlag für Kinderlose aber auf 0,9 Prozent steigt. Auch für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner soll ab kommendem Jahr ein Zuschlag von 0,52 Prozent gelten. Zudem werden Beiträge für Minijobs fällig.
Geplant sind außerdem Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade, der Entlastungsbeitrag von 131 Euro im Pflegegrad 1 soll bei häuslicher Pflege wegfallen. Für Akutsituationen sind ab 2028 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen, für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ein Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro im Monat.
