Einigung auf neue EU Regeln zur Rückführung von Migranten
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Einigung auf neue EU Regeln zur Rückführung von Migranten

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf neue Regeln für Rückführungen von Migranten geeinigt. Die überarbeiteten Vorgaben sollen Verfahren vereinfachen und beschleunigen und zugleich die Grundrechte sowie das internationale Recht wahren.

Wer sich ohne Aufenthaltsrecht in einem EU Land aufhält, muss einer Rückkehrentscheidung zufolge das Land unverzüglich oder innerhalb einer festgelegten Frist verlassen. Betroffene sollen mit den Behörden kooperieren. Für die Vorbereitung der Rückkehr sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Haftmaßnahmen möglich, etwa bei fehlender Zusammenarbeit, Fluchtgefahr oder Sicherheitsrisiken. Die Haft kann bis zu 24 Monate dauern, in bestimmten Fällen ist eine Verlängerung möglich.

Die neuen Regeln eröffnen zudem die Möglichkeit, Rückkehrer in Länder zu überstellen, die sich dazu bereit erklären. Solche Vereinbarungen sollen nur mit Staaten geschlossen werden, die Menschenrechte, internationales Recht und das Verbot der Zurückweisung achten. Rückkehrentscheidungen sollen außerdem im Schengen Informationssystem EU weit verfügbar sein. Bevor die Regelung in Kraft tritt, muss sie noch formell von Parlament und Rat angenommen werden.

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