Deutscher Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes
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Deutscher Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes

Die Bundesregierung hat erneut einen Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt. Ein früherer Versuch war bereits an der fehlenden Zustimmung des Bundesrates gescheitert. Auch der Vermittlungsausschuss kam damals vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr zu einer Beratung.

Inzwischen will die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Stoffstrombilanzverordnung abschaffen, die maßgeblich für die Ablehnung durch die Länderkammer gewesen war. Das Düngegesetz regelt unter anderem Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten.

Mit der Änderung soll außerdem die rechtliche Grundlage für ein erweitertes bundesweites Monitoring geschaffen werden. Damit sollen die Wirkungen der Düngeverordnung überprüft und Daten für die Berichterstattung an die EU Kommission erhoben werden. Zudem sollen die gesetzlichen Ermächtigungen für Regelungen zum Inverkehrbringen von Düngemitteln ergänzt werden.

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