Deutscher Bundestag: Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz
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Deutscher Bundestag: Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz

Die Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz steht nach Angaben der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 des AsylbLG. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 die Grünen mit.

Das Bundesverfassungsgericht habe in einem weiteren Beschluss vom April 2026 bestätigt, dass der Gesetzgeber für die Bemessung der Grundleistungen die Sonderauswertung der Einkommens und Verbrauchsstichprobe als Datengrundlage herangezogen habe. Eine gesonderte Erhebung bei einer speziell auf Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zugeschnittenen Referenzgruppe sei nicht durchgeführt worden.

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