Deutscher Bundestag: Grundwasserschutz im Atommüll Endlager Schacht Konrad
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Deutscher Bundestag: Grundwasserschutz im Atommüll Endlager Schacht Konrad

Die Bundesregierung hat Nachfragen der Linken zum Grundwasserschutz im Atommüll Endlager Schacht Konrad beantwortet. In ihrer Antwort verweist sie darauf, dass die rechnerischen Grundannahmen auf hydrogeologischen Modellansätzen beruhten, die bereits der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zugrunde lagen. Die konkrete Anwendung für die stoffbezogene Nachweisführung sei im Rahmen der aufsichtlich bestätigten Umsetzung weiter operationalisiert worden.

Zugleich erläutert die Bundesregierung den Begriff Unlöslichkeit in diesem Zusammenhang als Abfallbestandteile, die unter den im Sicherheitsnachweis zugrunde gelegten Randbedingungen nur in sehr geringem Umfang mobilisierbar seien. Auch unter den Berechnungsgrundlagen eines sehr konservativen Ausbreitungsmodells könnten die aktuellen Grenzwerte im oberflächennahen Grundwasser nicht überschritten werden.

Die Linke hatte nach der früheren Aussage der Bundesregierung gefragt, die Berechnungsgrundlagen seien identisch mit denen der wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Abgeordneten verwiesen dabei auf den Deklarationsschwellenwert für wasserunlösliche Stoffe und die Relativierung durch die maximale Fracht für wasserlösliche Stoffe.

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