BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wegen Kriegsverbrechen in Syrien bestätigt. Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Ammar A. rechtskräftig. Er war wegen mehrerer Taten verurteilt worden, bei denen in Busra Al Sham Menschen misshandelt, getötet und vertrieben wurden.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, als Mitglied und Anführer einer schiitischen Miliz auf Seiten des Assad Regimes schwere Verbrechen begangen zu haben. Im Stuttgarter Prozess ging es vor allem um Angriffe auf Menschen sunnitischen Glaubens in der syrischen Stadt Busra Al Sham. Nach dem Weltrechtsprinzip können solche Taten auch in Deutschland verfolgt werden.
