Urteil gegen Airline: Passagiere dürfen mehrere Handgepäckstücke mitnehmen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Flugreisende mehrere Handgepäckstücke kostenlos mitnehmen dürfen, solange sie gemeinsam das vorgegebene Maß einhalten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die spanische Airline Vueling.
Bislang hatte die Fluggesellschaft nur ein kostenloses Handgepäckstück erlaubt und für weitere Taschen oder einen Handgepäckskoffer zusätzliche Gebühren verlangt. Das Gericht sah dafür keinen Grund und untersagte die bisherige Klausel. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließ es nicht zu. Vueling kann dagegen Beschwerde einlegen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Danach ist Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen, wenn Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen.
