Alarm für kleine Solarprojekte: EEG Entwurf stellt Einspeisevergütung vor das Aus
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 sieht für neue Erneuerbare Energien Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt einen Einschnitt vor. Wer eine Anlage ab dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, soll keinen Anspruch mehr auf die bisher mögliche, für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung haben. Für Anlagen, die vorher ans Netz gehen, soll sich der Förderrahmen grundsätzlich nicht ändern. Maßgeblich ist dabei die Inbetriebnahme.
Besonders relevant ist nach dem Entwurf die Grenze von 25 Kilowatt. Die mit der Marktprämie geförderte Direktvermarktung soll neuen Anlagen erst ab dieser Größe offenstehen. Unterhalb davon würden damit sowohl die klassische Einspeisevergütung als auch der reguläre Zugang zur Marktprämie wegfallen. Betroffen wären vor allem Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern und kleineren Gewerbegebäuden.
Der Entwurf enthält zwar Übergangszahlungen, diese gelten aber nur unter engen Voraussetzungen. Für die Projektplanung sollen Leistung und geplanter Inbetriebnahmetermin deshalb gemeinsam geprüft werden. Für kleinere Vorhaben gewinnen Eigenverbrauch und ungeförderte Vermarktung an Bedeutung. Ob die Regeln in dieser Form kommen, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
