Lackaffe Merz: Wieder macht der Rechtsstaat eine schlechte Figur
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Lackaffe Merz: Wieder macht der Rechtsstaat eine schlechte Figur

Die Heilbronner Justiz hat ein Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der Bundeskanzler Friedrich Merz als Lackaffe bezeichnet hatte. Das Amtsgericht Heilbronn sah darin zwar eine strafbare Politikerbeleidigung, setzte das Verfahren aber gegen eine Geldauflage von 100 Euro nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ein.

Zuvor hatte der Mann einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Die Äußerung fiel in einem Kommentar unter einem Facebook Beitrag der Heilbronner Polizei zu einem Besuch von Merz im Oktober 2025. In dem Zusammenhang war im Raum Heilbronn ein Flugverbot verhängt worden.

Der Fall löste erneut Kritik an der Anwendung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs aus. Zugleich wird die Einordnung als Beleidigung beanstandet, weil die Äußerung in einem politischen Kontext gefallen sei und sich auf Merz als Kanzler bezogen habe.

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