Einigung in der Koalition: So soll die Zuckersteuer aussehen
Die schwarz rote Koalition hat sich auf eine Zuckersteuer für zuckergesüßte Getränke geeinigt. Das Kabinett beschloss einen Regelungsvorschlag, den die Bundestagsfraktionen von Union und SPD nun beraten und umsetzen sollen. Die Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und nach Angaben der Bundesregierung dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.
Besteuert werden sollen Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter, darunter Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Für Alkohol, alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails, reine Frucht und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Zero Getränke ist keine zusätzliche Abgabe vorgesehen. Für kleinere und unabhängige Hersteller sind Ausnahmen geplant, die aber noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen.
Die Steuer soll in zwei Stufen greifen: 26 Cent pro Liter bei fünf bis weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent pro Liter ab acht Gramm. Nach Regierungsangaben könnte die Abgabe 2027 rund 690 Millionen Euro und 2028 etwa 925 Millionen Euro einbringen. Das Geld soll unter anderem helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.
