Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Bundesnetzagentur geplante Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken als rechtswidrig eingestuft. Die Deutsche Bahn muss ihren Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken damit vorerst nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken.
Die Bundesnetzagentur hatte im Juli vorgesehen, dass die Infrastruktursparte DB InfraGO auf stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken künftig 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten Wettbewerbern zur Verfügung stellt. Auslöser war eine Beschwerde des italienischen Unternehmens Italo, das ab 2028 Verbindungen auf den Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten will.
Die Deutsche Bahn war gegen den Beschluss vorgegangen. Das Gericht erklärte nun, weder nationales noch europäisches Recht verlangten eine solche Klausel. Sie sei außerdem ungeeignet, den beabsichtigten Zweck zu erreichen.
