Neues Gesetz in Frankreich stuft Schüsse von Polizisten als Notwehr ein
In Frankreich gilt der Einsatz von Schusswaffen durch Polizisten künftig grundsätzlich als Notwehr. Wer einen Beamten beschuldigt, muss nach dem neuen Gesetz beweisen, dass die Waffe nicht regelgerecht eingesetzt wurde. Die Nationalversammlung billigte die Regelung am Mittwoch mit 313 zu 199 Stimmen.
Der konservative Abgeordnete Eric Pauget hatte den Vorschlag eingebracht. Die Polizeigewerkschaft Alliance Police Nationale begrüßte die Änderung und sprach von einer Umkehr der Beweislast.
Kritiker warnen dagegen vor weniger Verurteilungen von Polizisten. Der Anwalt Arié Alimi hält es für noch schwieriger, Beamte zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie trotz fehlender Rechtfertigung geschossen haben. Besonders umstritten ist auch, dass das Gesetz mit den Stimmen des rechtsnationalen Rassemblement National verabschiedet wurde.
