Zollreform: EU führt neue Gebühr für kleine Online Pakete ein
Das Europäische Parlament hat eine Reform des EU Zollrechts beschlossen, mit der für kleine Pakete aus Nicht EU Ländern eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr eingeführt wird. Sie soll spätestens ab dem 1. November 2026 gelten und Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro betreffen. Die genaue Höhe legt die EU Kommission noch fest, die Abgabe soll alle zwei Jahre angepasst werden.
Die Kosten sollen grundsätzlich bei den Online Plattformen oder den verantwortlichen Importeuren anfallen und nicht bei den Endkundinnen und Endkunden. Betroffen sind unter anderem Anbieter wie Shein, Temu und AliExpress. Verkäufer und Plattformen müssen den Zollbehörden zudem die nötigen Daten bereitstellen und dafür sorgen, dass die Waren den EU Vorschriften entsprechen. Bei Verstößen sind Geldstrafen von mindestens einem Prozent bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der in den vergangenen zwölf Monaten importierten Waren vorgesehen.
Hintergrund der Reform ist die stark gestiegene Zahl kleiner Sendungen aus dem Online Handel. Nach Angaben der EU Staaten wurden 2025 rund sechs Milliarden Pakete abgewickelt, rund 90 Prozent davon kamen aus China.
