Ziviler Ungehorsam: Wo liegen die Grenzen des Protests?
Bei Blockaden von Demonstrierenden prallen das Recht auf Versammlung und das Recht einer Partei auf Durchführung ihres Parteitags direkt aufeinander. Ausgelöst wurde die Debatte durch Aktionen des Bündnisses Widersetzen, das Zufahrtswege zum AfD Parteitag in Erfurt blockierte, um die Anreise der Delegierten zu verhindern.
Befürworter des zivilen Ungehorsams sehen darin einen legitimen Protest gegen politische Entwicklungen, die sie als Gefahr für die Demokratie bewerten. Verfassungsrechtler Maximilian Steinbeis hält Blockaden dann für vertretbar, wenn staatliche Stellen aus seiner Sicht untätig bleiben. Protestierende müssten allerdings bereit sein, die rechtlichen Folgen ihres Handelns zu tragen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte 2025 klar, dass zeitweise Blockaden unter bestimmten Bedingungen vom Versammlungsrecht geschützt sind. Totalblockaden, die andere Grundrechte verhindern sollen, sind danach nicht geschützt. Kritiker wie Wolfgang Hecker und Sophie Schönberger warnen vor Selbstermächtigung und möglichen Gegenwirkungen. Jannis Grimm sieht eine Grenze dort, wo Feindbilder, Abwertung oder Gewalt gegen andere ins Spiel kommen.
