Warum keine U Haft? Streit mit Sturz aus Zug: Gericht hat Zweifel am Tatablauf
Das Amtsgericht Karlsruhe hat nach dem lebensgefährlichen Sturz eines Sicherheitsmitarbeiters aus einem Regionalzug Zweifel am konkreten Tatablauf geäußert und deshalb den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen einen 36 Jahre alten Tatverdächtigen abgelehnt. Grundlage waren unter anderem Aufnahmen eines Überwachungsvideos der Bahn, die kurz nach der Anhörung des Beschuldigten gesehen wurden.
Der 26 Jahre alte Mitarbeiter war nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Stundenkilometern fahrenden Zug in Richtung Karlsruhe gestürzt und schwer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Verdächtige ihn geschlagen und getreten haben, während des Gerangels gab die Zugtür nach, sodass der Mann durch einen Spalt aus dem Zug fiel.
Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht und auch keine Fluchtgefahr. Der Beschuldigte habe einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und eine Vollzeitbeschäftigung. Der Mann war zunächst festgenommen worden, die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt.
