Variable Netzentgelte: BNetzA leitet erste Verfahren gegen Verteilnetzbetreiber ein
Die Bundesnetzagentur hat gegen die ersten beiden Verteilnetzbetreiber Verfahren eingeleitet, weil sie Vorgaben zu verringerten Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nicht oder nur unzureichend umsetzen. Betroffen sind unter anderem Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos, wenn sie netzdienlich geregelt werden können.
Nach Beschwerden von Marktteilnehmern und Verbrauchern prüft die Behörde die Umsetzung der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen. Besonders umstritten ist das zeitvariable Netzentgelt, das seit dem 1. April 2025 anzubieten und abzurechnen ist. Die Module 1 und 2 gelten bereits seit dem 1. Januar 2024.
Die betroffenen Netzbetreiber haben bis zum 30. September 2026 Zeit, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls will die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld festsetzen. Weitere Netzbetreiber mit Beschwerden werden ebenfalls geprüft.
