Unfälle mit E Rollern: Opfer sollen leichter Schadenersatz erhalten
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Unfälle mit E Rollern: Opfer sollen leichter Schadenersatz erhalten

Wer von einem E Scooter angefahren wird oder auf dem Bürgersteig über einen umgestürzten Roller stolpert, soll künftig leichter Schadenersatz erhalten. Der Bundestag hat dafür eine Gesetzesänderung beschlossen. Künftig gelten für Unfälle mit E Scootern die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen.

Justizministerin Stefanie Hubig begründete die Verschärfung mit der deutlichen Zunahme von Unfällen. Für vermietete E Scooter führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Betreiber einer E Roller Flotte müssen damit für Unfallkosten aufkommen, wenn der eigentliche Verursacher nicht ermittelt werden kann. Auch bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern sollen Geschädigte nicht mehr nachweisen müssen, dass ein Fahrer das Fahrzeug falsch abgestellt hat.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums gab es 2024 rund 12.500 Unfälle mit E Scootern, in mehr als 7.900 Fällen trugen die Fahrer die Schuld. Seit 2021 hat sich die Zahl der Unfälle damit verdoppelt. Die neuen Regeln gelten für selbstbalancierende Fahrzeuge wie Elektroroller und Segways.

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