Tonaufnahmen der Block Kinder: Sicherstellungen bei der Zeit teils rechtswidrig
Im Verfahren gegen Christina Block hat das Landgericht Hamburg seine Entscheidung zur Sicherstellung von Tonaufnahmen aus einem Podcast der Zeit teilweise geändert. Teile des ursprünglichen Durchsuchungsbeschlusses wurden aufgehoben, weil die Sicherstellung mehrerer Aufnahmen als rechtswidrig bewertet wurde. Betroffen sind Gespräche mit der älteren Tochter, für das Verfahren sollen vor allem Aufnahmen der jüngeren Tochter relevant sein.
Die Journalistin des Verlags hatte die Interviews Anfang 2024 geführt und später im Podcast Zeit Verbrechen, House of Block veröffentlicht. Der Verlag hatte gegen die Herausgabeforderung Beschwerde eingelegt. Das Gericht hält jedoch an der Sicherstellung der Tonaufnahmen mit der jüngeren Tochter fest und verweist auf mögliche Beweisbedeutung im Prozess. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts sollen die Aufzeichnungen nicht ausgewertet werden. Im Hintergrund steht der Vorwurf der Kindesentführung gegen Christina Block, die die Vorwürfe bestreitet.
