Tipps für Angehörige: Als Pflegeperson eintragen lassen, was bringt das?
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Tipps für Angehörige: Als Pflegeperson eintragen lassen, was bringt das?

Wer eine nahestehende Person zu Hause pflegt, sollte die Pflegetätigkeit bei der Pflegekasse melden. Das kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Rente auszahlen. Als Pflegeperson gilt nur, wer mindestens Pflegegrad 2 betreut, die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen übernimmt und dabei nicht erwerbsmäßig arbeitet. Zudem darf die eigene Arbeitszeit nicht über 30 Stunden pro Woche liegen.

Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur Rentenversicherung, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt. Die Pflegezeit zählt außerdem als Beitragszeit und wird auf die Wartezeit angerechnet. Hinzu kommen weitere Vorteile wie ein Anspruch auf Verhinderungspflege, beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und in bestimmten Fällen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Eintragen lassen kann man sich schon beim Pflegeantrag oder bei der Pflegebegutachtung, aber auch später noch über die Pflegekasse.

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