Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht | tagesschau.de
ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die unabhängige Kommission KEF hatte für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 eine Anhebung um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat empfohlen. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen jedoch im Dezember 2024, bei 18,36 Euro zu bleiben.
Die Sender sehen darin einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit und verweisen auf das Verfahren zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2021 klargestellt, dass die Länder nur gemeinsam und nur aus besonderen, nachprüfbaren Gründen von einer KEF Empfehlung abweichen dürfen.
Inzwischen empfiehlt die KEF in einem Zwischenbericht vom Februar 2026 nur noch eine Erhöhung um 28 Cent auf 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027. Die Verhandlung in Karlsruhe befasst sich mit den Regeln für eine Abweichung von der Empfehlung und mit der Frage, ob die Länder 2024 verfassungsgemäß gehandelt haben. Ein Urteil wird erst später erwartet.
