Reservestärkungsgesetz: Folgen für Soldaten und Arbeitgeber
Die Bundesregierung will bis 2035 die Zahl der verfügbaren Reservistinnen und Reservisten von derzeit 60000 auf 200000 erhöhen. Das geplante Reservestärkungsgesetz soll 2027 in Kraft treten und den Alltag vieler Reservisten verändern. Auch für zahlreiche Betriebe könnte das Folgen haben.
Bisher waren Reserveübungen in Friedenszeiten nur mit Zustimmung von Reservist und Arbeitgeber möglich. Künftig soll die Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten verpflichtend zu Übungen heranziehen dürfen. Arbeitgeber müssten ihre Beschäftigten für diese Zeiten freistellen. Je nach früherer Dienstzeit können Reservisten zu Übungen von bis zu zwölf Wochen im Jahr verpflichtet werden.
Betroffen wären ehemalige Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sowie Personen, die den neuen freiwilligen Wehrdienst leisten. Wer vor 2011 den Grundwehrdienst absolviert hat, soll nicht nachträglich verpflichtet werden. Reservisten sollen außerdem höhere Auslandszuschläge, erweiterte Fahrtkostenerstattungen und Reisebeihilfen erhalten. Für Unternehmen sind längere Vorlaufzeiten, Widerspruchsmöglichkeiten und höhere Kostenerstattungen für Ersatzkräfte vorgesehen.
