Regeln am Fußgängerüberweg: Wann Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang haben
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Regeln am Fußgängerüberweg: Wann Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang haben

Am Zebrastreifen haben Radfahrer Vorrang, wenn sie vom Fahrrad absteigen und es schieben. Gleichgestellt mit Fußgängern sind nach Angaben des Auto Club Europa auch Radler, die sich mit einem Fuß vom Boden abstoßen und das Rad wie einen Roller nutzen. Das gilt ebenso für Tretroller, Rollstühle, Inlineskates und andere nicht motorisierte Fahrzeuge.

E Scooter Fahrer müssen dagegen absteigen und den Roller über den Fußgängerüberweg schieben, wenn sie wie Fußgänger Vorrang beanspruchen wollen. Fahren sie dennoch über den Zebrastreifen, kann ein Verwarngeld von 20 Euro drohen, wenn Fußgänger behindert werden oder Autofahrer bremsen müssen. Das Gleiche gilt für Fahrradfahrer, die den Zebrastreifen fahrend überqueren. In einem Unfallfall müssen sie mit einem nicht unerheblichen Mitverschulden rechnen.

Radfahrer und E Scooter Fahrer müssen auf der Straße am Zebrastreifen bremsbereit sein und Fußgänger sicher queren lassen. Überholen ist dort verboten, bei Stau muss der Übergang freibleiben.

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